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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1998 - 4 A 2845/96   

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https://dejure.org/1998,6277
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1998 - 4 A 2845/96 (https://dejure.org/1998,6277)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.12.1998 - 4 A 2845/96 (https://dejure.org/1998,6277)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 4 A 2845/96 (https://dejure.org/1998,6277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Anwaltsblatt

    Satzung RA-Versorgungswerk NW § 18 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert; Bemessung; Versorgungsanspruch; Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 1460
  • AnwBl 1999, 611
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 43/89

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für abhängig beschäftigten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1998 - 4 A 2845/96
    Das in §§ 1 bis 3 BRAO normierte anwaltliche Berufsbild ist geprägt vom Grundsatz der freien Advokatur, der sich aus den Begriffen "Unabhängigkeit" (§ 1, § 3 Abs. 1), "Freier Beruf" (§ 2 Abs. 1), "Organ der Rechtspflege" (§ 1) und "Beratungs- und Vertretungsrecht in allen Rechtsangelegenheiten" (§ 3) ableitet (vgl. Henssler/Prütting, BRAO, Vorb. § 1 Rdnr. 18; vgl. dazu auch Kleine-Cosack, BRAO, 3. Aufl., Vorb. § 1 Rdnr. 4), was wiederum zeigt, daß die Arbeit des Rechtsanwaltes letztlich durch eigenverantwortete Rechtsberatungstätigkeit geprägt wird (vgl. dazu BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 29.3.1982 - AnwZ (B) 27/81 - und vom 4.12.1989 - AnwZ (B) 43/89).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 27/81

    Möglichkeit der Ausübung des Anwaltsberufes durch wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1998 - 4 A 2845/96
    Das in §§ 1 bis 3 BRAO normierte anwaltliche Berufsbild ist geprägt vom Grundsatz der freien Advokatur, der sich aus den Begriffen "Unabhängigkeit" (§ 1, § 3 Abs. 1), "Freier Beruf" (§ 2 Abs. 1), "Organ der Rechtspflege" (§ 1) und "Beratungs- und Vertretungsrecht in allen Rechtsangelegenheiten" (§ 3) ableitet (vgl. Henssler/Prütting, BRAO, Vorb. § 1 Rdnr. 18; vgl. dazu auch Kleine-Cosack, BRAO, 3. Aufl., Vorb. § 1 Rdnr. 4), was wiederum zeigt, daß die Arbeit des Rechtsanwaltes letztlich durch eigenverantwortete Rechtsberatungstätigkeit geprägt wird (vgl. dazu BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 29.3.1982 - AnwZ (B) 27/81 - und vom 4.12.1989 - AnwZ (B) 43/89).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 5 A 2437/06

    Einordnung eines wegen sozialer Ängste nicht mehr vor Gericht auftretenden und

    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren (Widerspruchsbescheid vom 2. August 2004) hat der Kläger am 31. August 2004 Klage erhoben, zu deren Begründung er im Wesentlichen ausgeführt hat: Die vom Beklagten benannten Ausweichbetätigungen seien entweder anspruchsvoll, so dass er in der Lebenswirklichkeit auch mit mehr als zwei Gesprächspartnern rechnen müsse, oder es handele sich um juristische Sachbearbeitung, auf die er unter Zugrundelegung der vom beschließenden Gericht im Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 4 A 2845/96 - angeführten Maßstäbe mangels anwaltlicher Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit nicht verwiesen werden dürfe.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 4 A 2845/96 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 17 A 395/10

    Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 4 A 2845/96 -.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17

    Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression;

    Die Merkmale des Rechtsanwaltsberufs sind insbesondere §§ 1-3, 43a, 46 BRAO zu entnehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.12.1998 - 4 A 2845/96 -, AnwBl. 1999, 611; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 6.2.2017 - 1 C 181/15 -, juris Rn. 30 ff.).

    An der Eigenverantwortlichkeit fehlt es, wenn nur noch wissenschaftliche Hilfsdienste durch die Abfassung von Gutachtenentwürfen und Rechtsprechungs- und Literaturrecherchen als Zuarbeit für einen anderen Rechtsanwalt geleistet werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.12.1998 - 4 A 2845/96 -, AnwBl. 1999, 611; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 6.2.2017 - 1 C 181/15 -, juris Rn. 32).

  • VG Düsseldorf, 13.06.2007 - 20 K 3507/05

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen

    OVG NRW, Beschluss vom 22.12.1998 - 4 A 2845/96 -.

    OVG NRW, Beschluss vom 22.12.1998 - 4 A 2845/96 -.

    Verbleiben dem Betroffenen letztlich nur juristische Tätigkeiten, die allein eine Anwaltszulassung nicht rechtfertigen, so liegt Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzungsbestimmungen des Beklagten vor, OVG NRW, Beschluss vom 22.12.1998 - 4 A 2845/96 -.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 12 L 36.18

    (Keine) Hinzurechnung der bei Klageerhebung fällige Beträge zum dreifachen

    Soweit in der Rechtsprechung der bis zur Klageeinreichung rückständige Betrag dem dreifachen Jahresbetrag der Versorgungsleistung hinzugerechnet wird (vgl. BVerwG Beschluss vom 15. November 1988 - 1 B 147.88 - juris Rn. 7, OVG Münster, Beschlüsse vom 22. Dezember 1998 - 4 A 2845/96 - juris Rn. 7; vom 18. Januar 2013 - 17 A 1537/12 - juris Rn. 11; vom 9. Januar 2017 - 17 A 1935/16), folgt der Senat dem aus den vorstehenden Gründen nicht.
  • VG Düsseldorf, 05.05.2006 - 20 K 5776/04

    Anspruch auf die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ; Eintritt der

    vgl. den von den Beteiligten erörterten Beschluss des OVG NRW vom 22.12.1998 - 4 A 2845/96 -.
  • OVG Hamburg, 03.05.2002 - 4 So 71/01

    Streitwert

    Klagen betreffend Versorgungsleistungen aus berufständischen Versorgungswerken sind nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum entsprechend den Grundsätzen des § 17 Abs. 3 GKG (dreifacher Jahresbetrag, wenn nicht der Gesamtbetrag der erstrebten Leistungen geringer ist) und des § 17 Abs. 4 GKG (Rückstände bis zur Klagerhebung) zu bewerten (Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, DVBl. 1996 S. 605, Abschn. II Ziff. 11.3; BVerwG Beschl. v. 12.6.1997, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 95, Beschl. v. 15.11.1988, Buchholz 360 § 17 GKG Nr. 2, OVG Saarlouis, Beschl. v. 13.8.1998, NVwZ-RR 1998 S. 789; OVG Münster, Beschlüsse v. 22.12.1998 -4 A 2845/96- Juris; v. 11.3.1997 -25 A 3536/94- Juris; v. 29.10.1996 -25 E 1117/96- Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.1990 -OVG Bf VI 21/87-; Zimmer/Schmidt, Der Streitwert im Verwaltungs- und Finanzprozess, Rdziff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2003 - 4 A 4080/02

    Hinreichende Belege für eine Unmöglichkeit der Durchführung von normalen

    Angemerkt sei allerdings, dass der Senatsbeschluss vom 22. Dezember 1998 4 A 2845/96 sich nicht generell und losgelöst von der zu Grunde liegenden Versorgungswerkssatzung zu der Frage verhält, in welchem Umfang die Verweisung eines eingeschränkt Berufsfähigen auf bestimmte Berufsfelder zulässig bzw. unzulässig ist.
  • VG Münster, 28.05.2014 - 3 K 1587/12

    Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer durch das Versorgungswerk der

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 17 A 395/10 - und Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 4 A 2845/96 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 4 A 1553/98

    Ausgestaltung der Berechnung der Höhe einer Berufsunfähigkeitsrente;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 4 A 2845/96 -.
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